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   BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 579/09   

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https://dejure.org/2011,16131
BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 579/09 (https://dejure.org/2011,16131)
BVerfG, Entscheidung vom 02.03.2011 - 2 BvR 579/09 (https://dejure.org/2011,16131)
BVerfG, Entscheidung vom 02. März 2011 - 2 BvR 579/09 (https://dejure.org/2011,16131)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 BVerfGG, §§ 108 ff StVollzG, § 108 StVollzG
    Nichtannahmebeschluss: Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels eines Strafgefangenen nach Verlegung in eine andere JVA - kein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis

  • Wolters Kluwer

    Erledigung des wegen der Aussetzung einer Postkontrolle während des Aufenthalts in einer JVA eingeleiteten Verfahrens wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses infolge einer Verlegung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels eines Strafgefangenen nach Verlegung in eine andere JVA - kein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels eines Strafgefangenen nach Verlegung in eine andere JVA - kein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93d Abs. 1 S. 3
    Erledigung des wegen der Aussetzung einer Postkontrolle während des Aufenthalts in einer JVA eingeleiteten Verfahrens wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses infolge einer Verlegung

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 93d Abs. 1 S. 3
    Erledigung des wegen der Aussetzung einer Postkontrolle während des Aufenthalts in einer JVA eingeleiteten Verfahrens wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses infolge einer Verlegung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 579/09
    Auch Umstände der Erledigung, die die Anerkennung eines fortbestehenden Rechtsschutzinteresses erforderlich machen könnten (vgl. BVerfGE 116, 69 ), sind nicht erkennbar.
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 579/09
    Gründe für ein Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 117, 71 , stRspr) legt der Vortrag des Beschwerdeführers nicht nahe.
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 579/09
    Gründe für ein Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 117, 71 , stRspr) legt der Vortrag des Beschwerdeführers nicht nahe.
  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2733/04

    Nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig Verfassungsbeschwerde zur

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 579/09
    Der Verweis auf eine solche rein theoretische Möglichkeit, ohne dass irgendwelche Anhaltspunkte benannt werden oder ins Auge fallen, die für eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Realisierung dieser Möglichkeit sprechen, erlaubt nicht die Annahme einer das Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses begründenden Wiederholungsgefahr (vgl. BVerfGK 12, 378 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats, vom 1. Oktober 2008 - 1 BvR 2733/04 u.a. -, juris).
  • BVerfG, 06.11.2007 - 2 BvR 1136/07

    Anordnung der Abgabe einer Urinprobe in der Untersuchungshaft (Verdacht des

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 579/09
    Der Verweis auf eine solche rein theoretische Möglichkeit, ohne dass irgendwelche Anhaltspunkte benannt werden oder ins Auge fallen, die für eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Realisierung dieser Möglichkeit sprechen, erlaubt nicht die Annahme einer das Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses begründenden Wiederholungsgefahr (vgl. BVerfGK 12, 378 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats, vom 1. Oktober 2008 - 1 BvR 2733/04 u.a. -, juris).
  • BVerfG, 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06

    Behandlung von Beweisproblemen hinsichtlich des Zugangs von Anträgen

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 579/09
    Mit der Verlegung des - mittlerweile in Freiheit befindlichen - Beschwerdeführers in die Justizvollzugsanstalt M. ist hinsichtlich des im fachgerichtlichen Verfahren verfolgten Rechtsschutzziels Erledigung eingetreten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2007 - 2 BvR 1538/06, 2 BvR 1828/06 -, juris).
  • OLG Hamm, 15.02.2018 - 1 Vollz (Ws) 607/17

    Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ablehnung

    Auch gibt die Bewertung der Gesichtspunkte des Rehabilitationsinteresses, eines vermeintlich tiefgreifenden Grundrechtseingriffs und der Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses keinen Anlass zur Zulassung der Rechtsbeschwerde und trifft es überdies zu, dass allein die theoretische Möglichkeit einer Rückverlegung nicht die Annahme einer das Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses begründenden Wiederholungsgefahr erlaubt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.03.2011 - 2 BvR 579/09 -, juris).
  • OLG Hamm, 20.03.2018 - 1 Vollz (Ws) 89/18

    Duzen im Strafvollzug; Zurückverweisung im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Ebenso gibt die Bewertung der Gesichtspunkte des Rehabilitationsinteresses, eines vermeintlich tiefgreifenden Grundrechtseingriffs und der Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses keinen Anlass zur Zulassung der Rechtsbeschwerde und trifft es überdies zu, dass allein die theoretische Möglichkeit einer Rückverlegung nicht die Annahme einer das Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses begründenden Wiederholungsgefahr erlaubt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.03.2011 - 2 BvR 579/09 -, juris).
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